Die Forschungsgruppe hat in den letzten Wochen ihren Flyer überarbeitet und inhaltlich neu gestaltet. Er liegt nun als 8-seitiges Faltblatt vor und ist reich bebildert. Dank einer Förderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt konnten wir 4.000 Flyer drucken lassen und mussten nur einen geringen Eigenanteil dafür mit einplanen. Nun steht uns der Flyer zukünftig für Informations- und Werbezwecke ausreichend zur Verfügung.
Den gesamten Flyer sehen Sie hier.
Arbeitsplan 2026 -2030 in Kurzform
1.Mitgliederwerbung/ umfassendere und wirksamere Öffentlichkeitsarbeit
2. Sicherung der finanziellen Grundlagen des Vereins
3. Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern, Vereinen und Interessenvertretern
4. Jahrestagung und Rundbrief einmal im Jahr, Vorstandssitzungen quartalsweise
5. Homepage, publizistische Wirksamkeit, neuer Vereinsflyer, Vorträge,
Wanderausstellungen, Mitgestaltung der Dauerausstellung im Museum Schloss
Lauenstein
6. Konsolidierung der Arbeitsfelder: kursächsische Postmeilensäulen, königlich-
sächsische Meilensteine, historische steinerne Wegesäulen und historische
Poststraßen
7. öffentliches/ teilöffentliches Vereins- und Sacharchiv auf der Homepage
8. Handbuch kursächsische Postmeilensäulen (Endstand 2032)
(Mitglieder der FG können den detaillierten Arbeitsplan auf den internen Seiten lesen)
Satzung der Forschungsgruppe vom 26. Januar 1991 in der Neufassung vom 17. Oktober 2022
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Name des Vereines ist Forschungsgruppe Kursächsische Postmeilensäulen e. V.
(2) Sein Sitz und Gerichtsstand befindet sich in der Stadt Tharandt.
§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben
(1) Die Forschungsgruppe Kursächsische Postmeilensäulen e. V. stellt einen Zusammenschluss
heimatgeschichtlich interessierter Bürger dar.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Der Satzungszweck wird
insbesondere durch folgende Tätigkeiten umgesetzt:
- Ständige Erfassung von Geschichte und Gegenwart aller Kursächsischen Postmeilensäulen,
Königlich-sächsischen Meilensteine, sächsischen Chaussee- und Straßenunterhaltungssteine sowie
Wegweisersäulen und -steine
- Suche nach Reststücken verschollener Objekte
- Einflussnahme auf den Erhaltungszustand und die Restaurierung vorhandener Objekte
- Aktive Mitarbeit bei der Restaurierung durch Bereitstellung oder Kontrolle der Säulenmaße,
der Inschriften und Verzierungen, Recherche des Standortes sowie der farblichen Gestaltung,
- Mitarbeit an der Komplettierung der ehemaligen Systeme der Kursächsischen
Postmeilensäulen und Königlich-sächsischen Meilensteine.
- Weitere Erforschung des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Umfeldes der
Errichtung dieser Objekte
- Weitere Erforschung von Verlauf und Bedeutung der historischen Poststraßen
- Herausgabe von Veröffentlichungen zur Popularisierung der Arbeitsergebnisse
- Gestaltung, Mitgestaltung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen
(3) Die Forschungsgruppe hat beratende und kontrollierende Funktionen, die sich in enger Zusammenarbeit
mit den Denkmalschutzbehörden bzw. -pflegebehörden sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und
den Institutionen der Straßenbauverwaltung bzw. Eigentümern der o.g. Denkmale entfalten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Forschungsgruppe Kursächsische Postmeilensäulen e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch und
konfessionell neutral. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
begünstigt werden.
Der Vorstand kann jedoch bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Kassenlage beschließen, dass die
Betreuung einzelner Projekte für den Verein von Mitgliedern entgeltlich auf der Grundlage eines
Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt wird.